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René Rhinow, Präsident des Schweizerischen Roten Kreuzes

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Welche Journalisten und Journalistinnen braucht das Land?

Die Frage verleitet dazu, vom guten Journalismus zu träumen. Ohne Rücksicht auf dessen Rahmenbedingungen und Realisierungschancen. Aber ausgerichtet auf einen Journalismus, der für unsere rechtsstaatliche Demokratie und die Bedürfnisse einer aufgeklärten Leserschaft essentiell ist. Ich greife 5 Stichworte heraus, die für mich beim politischen Journalismus im Vordergrund stehen:

René Rhinow

René Rhinow

Kompetenz: Verständnis für Geschichte und Eigenheiten von Staat und Politik in unserem Land. Wie sollen die Vorgänge und Hintergründe des politischen Geschehens gedeutet, bewertet und kommentiert werden, wenn es an entsprechenden Kenntnissen fehlt?

Unabhängigkeit: Politische Medienschaffende sind zwar Teil der Politik (auch wenn sie es nicht immer wahrhaben wollen). Sie machen Politik, sind aber nicht institutionell eingebunden. Das ist ihre grosse Chance. Sie müssen den Spagat zwischen dem „Dazugehören“ und der kritischen Distanz positiv bewältigen und dürfen sich nicht vereinnahmen lassen.

Selbstkritik: Ein guter Journalismus entgeht der Gefahr, sich auf das Podest der Selbstgerechtigkeit zu schwingen, jede Kritik (auch diejenige der Kritisierten) vorschnell als Medienschelte abzutun, sich den Mantel der Unfehlbarkeit umzuhängen. Wer „politisiert“, mit dem darf auch politisiert werden.

Verantwortung: Journalismus findet in der breiten Öffentlichkeit satt; er schafft vielfach Öffentlichkeit. Er kann dadurch vielfache und bedeutende Wirkungen auslösen, z.B. Stimmungen entfachen, Meinungsträger beeinflussen, Menschen glorifizieren oder blossstellen. Er „antwortet“ auf politisches Geschehen und trägt deshalb Verantwortung für sein Tun. Dies gilt vor allem auch beim sog. investigativen Journalismus.

Fairness: Zur Verantwortung gehört auch das Bemühen, einer Sache oder einer Person gerecht zu werden, bewusste selektive Wahrnehmungen zu unterlassen, mit Menschen menschenwürdig umzugehen. Menschenrechte und Persönlichkeitsschutz der Bundesverfassung gelten auch für den Journalismus.

Geschrieben von Maz Blogger

15. Oktober 2010 um 09:04

Abgelegt in Allgemeines,Politik

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